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Öffentlicher Dienst
Als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist die Erstattung der Umzugskosten nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG) oder ggf. der entsprechenden gesetzlichen Grundlage Ihres Bundeslandes geregelt. Wir erstellen ein korrektes und allen Bestimmungen entsprechendes Angebot. Die Besichtigung des Umzugsgutes und die Erstellung einer Umzugsgutliste sind für uns genauso selbstverständlich wie die korrekte und vollständige Formulierung des Kostenvoranschlags. Wir möchten Sie gerne ganz individuell beraten. Bitte senden Sie uns Ihre Kontaktdaten über unser Anfrageformular zu. Wir freuen uns darauf, Sie zu überzeugen. |
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